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   VGH Baden-Württemberg, 26.06.1990 - 8 S 597/90   

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https://dejure.org/1990,4892
VGH Baden-Württemberg, 26.06.1990 - 8 S 597/90 (https://dejure.org/1990,4892)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.06.1990 - 8 S 597/90 (https://dejure.org/1990,4892)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Juni 1990 - 8 S 597/90 (https://dejure.org/1990,4892)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Gesamtschuldnerische Inanspruchnahme mehrerer Verursacher einer Grundwasserverunreinigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1991, 30
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.1993 - 8 S 515/92

    Inanspruchnahme und Auswahl von Störern; Vollziehung eines Verwaltungsaktes und

    Denn die Vornahme von Bohrungen und Pumpversuchen kann als einheitliche tatsächliche Maßnahme regelmäßig nicht verschiedenen Störern anteilmäßig aufgegeben werden (vgl. Beschl. des erk. Sen. v. 26.6.1990 -- 8 S 597/90 -- VBlBW 1991, 30).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.03.1995 - 8 S 525/95

    Störerauswahl: kein Vorrang der Haftung des Verhaltensstörers vor der des

    Haben verschiedene Personen zeitlich nacheinander und unabhängig voneinander Bodenverunreinigungen verursacht und ist eine eindeutige Zuordnung der einzelnen Verursachungsbeiträge nicht möglich, so kann jeder von ihnen in vollem Umfang zu Sanierungsmaßnahmen oder die Sanierung vorbereitenden Maßnahmen in Anspruch genommen werden, sofern nicht der von dem Einzelnen geleistete Beitrag nicht weiter ins Gewicht fällt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.6.1990 - 8 S 597/90 - VBlBW 1991, 30 und Urt. v. 19.10.1993 - 10 S 20435/91 - NVwZ-RR 1994, 565).
  • VG Frankfurt/Main, 11.07.2011 - 8 L 1691/11

    Nutzungsverbot für ein Wettbüro

    Ein solcher Grundsatz ist nicht im Gesetz (HSOG) enthalten und auch nicht vom Gesetzgeber gewollt (vgl. Reg.-Entw. (zum HSOG), LT-Drucks. 12/5794, S. 60; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26.06.1990 - 8 S 597/90 -, VBlBW 1990, 31; Urteil vom 28.06.1989 - 5 S 721/88 -, NVwZ 1990, 179; Urteil vom 30.01.1990 - 5 S 1806/89 -, NVwZ-RR 1991, 27; Beschluss vom 27.03.1995 - 8 S 525/95 -, VBlBW 1995, 281; Hornmann, a.a.O., § 72 Rn. 87).
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